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Fahrausweis für Teleskopmaschinen / Kranschein

Unerfahrenheit und Leichtsinn sowie die ungenügende Einhaltung von Sicherheitsregeln sind die häufigsten Unfallursachen beim Einsatz von Teleskoparbeitsbühnen. Oft passieren Unfälle wegen fehlender Erfahrung und Schulung zum Führen von Hebebühnen.

Beim Arbeiten mit einer Teleskopbühne, egal ob Hallenkran, LKW-Ladekran, Teleskopmaschine mit Anbaugeräten & Co., ist daher ein Kranführerschein zwingende Voraussetzung. Der Bedienausweis sorgt für die größtmögliche Sicherheit und ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtend.
Informieren Sie sich untenstehend über Inhalte und Ablauf eines Kranführerlehrgangs, welchen Sie beispielsweise beim TÜV Süd absolvieren können. Für Fragen zu den geeigneten Anlaufstellen steht Ihnen unser Personal gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

Kranführerschein: Einblick in die Kursinhalte

Sie möchten vorab einen Überblick erhalten, welche Inhalte Sie bei einem Kranführerlehrgang erwarten – auch, um sich besser auf etwaige Prüfungsfragen vorzubereiten? Hier ein Überblick über mögliche Themen, die Sie bei der Schulung erwarten können (der genaue Ablauf kann von Prüfungsstelle zu Prüfungsstelle natürlich immer etwas variieren):

Schwerpunkte in der Theorie

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit versch. Bauarten
  • Anforderungen an den Bediener
  • Betrieb allgemein
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung / Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Verhaltensweise bei Unfällen und Notbedienung
  • Gefahren bei falscher Nutzung
  • Arbeiten bei Wind und widrigen Witterungsbedingungen
  • Sondereinsätze
  • Wahl des Arbeitsbereiches und korrektes Abstützen
  • Theoretische Prüfung

Schwerpunkte in der Praxis

  • Einweisung an der Teleskopbühne
  • Zubehör und Anbauteile richtige Bedienung
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau (Geräte mit Abstützung)
  • Maschinen und Maschinenkomponenten
  • Unterweisung standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
  • Bedienen der Steuerungsfunktionen / Einüben der Funktionen
  • Praktische Abschlussprüfung / Übung

 

Kranschein: Fortbildungen und Auffrischungskurse bei Willenbacher

Wichtiger Hinweis: bei Willenbacher können Sie ausschließlich Fortbildungen und Auffrischungskurse rund um den Kranführerschein absolvieren. Davon ausgenommen sind unsere Stammgäste: diese können auch den regulären Kranführerschein weiterhin bei uns erwerben. Treten Sie hierzu gerne mit uns in Kontakt. Wir sind angehörig der BG Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektromotor und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Wir raten Ihnen, sich für den Kranschein ausschließlich an zertifizierte Stellen zu wenden, die bei den Schulungen die Sicherheitsstandards und gesetzlichen Vorschriften der Berufsgenossenschaft einhalten. Dazu gehören der § 29 DGUV V52 (früher BGV D6) und § 12 der der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Unsere empfohlene Anlaufstelle ist der TÜV Süd, bei dem Sie einen nach allen DGUV-Richtlinien zertifizierten Bedienausweis erhalten. Falls gewünscht, stellen wir gerne den Kontakt für Sie her.

kostenlose info

Willenbacher ist nicht nur Ihr Partner für die Vermietung und den Verkauf von Top-Arbeitsbühnen. Neben dem Kranführerschein können Sie bzw. Ihre Mitarbeiter für jeden Bühnentyp an Fortbildungen und Auffrischungsschulungen teilnehmen:

Bedienerausweis für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen

Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge / Staplerschein

Fahrausweis für Gabelstapler / Staplerschein

Ist der Kranschein immer Pflicht?

Jeder, der einen Kran bedienen möchte, befindet sich laut der DGUV in der Pflicht, einen Kranschein zu absolvieren. Hierbei müssen in einer Unterweisung / Schulung sowohl theoretische als auch praktische Inhalte vermittelt und mit einer abschließenden Prüfung nachgewiesen werden. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: einige Hubgeräte gelten nicht als Kran und dürften daher auch ohne entsprechenden Bedienausweis gefahren werden. Dazu gehören beispielsweise Hebebühnen und Flurförderzeuge. Um sich und Ihre Mitmenschen nicht zu gefährden, empfehlen wir Ihnen allerdings ausdrücklich, auch für diese Geräte einen Führerschein zu erwerben.

Welche Geräte gelten als Kran - und welche nicht?

Ein Kranschein ist u. A. für Turmdrehkrane, LKW-Krane, Hallenkrane, Brückenkrane, Autokrane und Mobilkrane Pflicht. Nicht als Kran gelten hingegen beispielsweise Hebebühnen, Industrieroboter, Flurförderzeuge, Geräte für die forstliche Seilbringung, Flurförderzeuge oder Absetzkipper.

Wer darf einen Kran bedienen?

Voraussetzungen sind – neben dem Nachweis eines Kranscheins – ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die körperliche (insbesondere räumliches Sehen und gutes Hörvermögen) und geistige Eignung. Außerdem muss der Kranführende vom Betrieb mit der jeweiligen Kranarbeit beauftragt werden, bei ortsveränderlichen Maschinen ist dies schriftlich zu erfolgen.

Wie lange ist der Kranführerschein gültig?

Der Kranschein ist unbegrenzt gültig, allerdings stets nur für eine bestimmte Person und einen bestimmten Krantyp. Sollten Sie beispielsweise den zu bedienenden Krantyp wechseln, ist eine erneute Schulung notwendig. Darüber hinaus müssen alle Kranführenden in Ihrem Betrieb mindestens einmal jährlich eine Unterweisung erhalten, um ihr Wissen im Umgang mit dem Gerät aufzufrischen und bzgl. geltender rechtlicher Vorschriften aktuell zu halten. 

Wie hoch sind die Kosten für den Kranschein?

Die Kosten sind u. A. vom zu bedienenden Krantyp abhängig und werden meistens vom Arbeitgeber übernommen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bei Ihrem Schulungsanbieter zu informieren.

Wie lange dauert ein Kranführerlehrgang?

Auch das variiert je nach Krantyp, allgemein sollte man eine Dauer von etwa zwei bis fünf Tagen einplanen. Ihr Schulungsanbieter wird Ihnen die jeweilige Dauer des Lehrgangs vorab mitteilen.

 

 

 

 

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  • 532

    Verfügbare Bühnen für
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  • 3

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  • 43

    Maximale Arbeitshöhe
    in Meter

  • 1000

    Maximale Tragkraft
    in Kilogramm