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DGUV Grundsatz 308-001

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Lexikon

DGUV Grundsatz 308-001

Der DGUV-Grundsatz 308-001 bezieht sich auf die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen.

Der DGUV-Grundsatz 308-001 beinhaltet die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen.

Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge einsetzt, muss über entsprechend geschulte Arbeitsbühnenführer verfügen. Dies gilt insbesondere für das Betreiben von Gabelstaplern.

Die höhere Komplexität beim Bedienen der Stapler (beispielsweise dem Rangieren auf Laderampen oder dem Heben und Senken von Lasten) und seine unterschiedliche Bauweise (die Lenkachse befindet sich hinten) führt zu einem anderen Lenk- und Fahrverhalten als bei PKWs oder LKWs. Daher reicht es zum Bedienen nicht aus, einen Kraftfahrzeugschein zu besitzen, sondern ein Staplerschein ist zwingend erforderlich. Der Bedienausweis für Stapler wird in einer Schulung erworben, welche sich aus Theorie- und Praxisinhalten zusammensetzt.

Bei Willenbacher können Sie einen solchen Lehrgang absolvieren – mehr zu Umfang und Inhalten der Schulung erfahren Sie auf unserer Website.

 

 

 

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