Glossar rund um Hubarbeitsbühnen & mehr
Unser Glossar soll Ihnen die Begriffe aus dem Bereich Hebebühnen / Arbeitsbühnen in wenigen Worten näher bringen. Welche Eigenschaften die Bühnen im Einzelnen haben und worauf Sie beim Verleih und beim Einsatz achten müssen.
Begriff | Definition |
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) | Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. |
DGUV Grundsatz 308-001 | Der DGUV-Grundsatz 308-001 bezieht sich auf die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen. |
DGUV Grundsatz 308-008 | Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen |
DGUV Grundsatz 308-009 | Der Grundsatz 308-009 befasst sich mit der Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern. |
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln | Die DGUV Regel 100-500 beschäftigt sich mit dem Betreiben von Betriebsmitteln. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) gibt darin an, welche staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und technischen Spezifikationen in Gesetzen und Verordnungen zum Tragen kommen. |
Dieselscherenbühne | Haupteinsatzgebiet im Außenbereich, auch im unwegsamen Gelände. |
Differentialsperre | Differenziale verhindern das Durchdrehen einzelner Räder und gleichen Drehzahlunterschiede automatisch aus. |
Drehkranz | Ein Drehkranz ist der Aufsatz z. B. auf einem Roto Stapler. |
Duplexmast | Hubgerüst, bestehend aus innerem Fahrmast und äußerem Standmast |