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DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

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Lexikon

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Die DGUV Regel 100-500 beschäftigt sich mit dem Betreiben von Betriebsmitteln. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) gibt darin an, welche staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und technischen Spezifikationen in Gesetzen und Verordnungen zum Tragen kommen.

Dabei ist zu beachten, dass diese Vorschrift nur als Hilfestellung zu verstehen ist, die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, um Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Inhalte eines Sachkundelehrgangs der Grundlage 100-500:

  • Gesetze und Verordnungen / Betriebssicherheitsverordnung / Berufsgenossenschaft BGR 100-500
  • Arten, Aufbau und Werkstoffe der Betriebsmittel
  • Physikalische Grundbegriffe
  • Durchführung von Prüfungen
    • Verantwortung, Haftung bei Prüfungen, überwachen von Betriebsmitteln und Dokumentation
    • Bedeutung der befähigten Person
    • Technische Spezifikationen und physikalische Belastungen von Betriebsmitteln
  • Verschleiß und Schäden und deren Beurteilung
  • Praktische Übungen mit passenden Betriebsmitteln
  • Arbeitsschutz bei der Prüfung

Dabei gliedert sich diese Unfallverhütungsvorschrift auf 39 Anwendungsbereiche von Betriebsbestimmungen

  1. Anlagen zur Drahtbe- und verarbeitung
  2. Maschinen der Metallverarbeitung
  3. Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen
  4. Maschinen der Papier Herstellung
  5. Pressen der Metallbe- und -verarbeitung
  6. Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung
  7. Textilmaschinen
  8. Strahlgeräten
  9. Walzwerken
  10. Schleif- und Bürstwerkzeugen
  11. Wäschereien
  12. Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren
  13. Schmiedehämmern
  14. Wärmeübertragungsanlagen mit organischen Wärmeträgern
  15. Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
  16. Trocknern für Beschichtungsstoffe
  17. Stetigförderer
  18. Beschichtungsstoffen
  19. Hebebühnen
  20. Bauaufzügen zur Beförderung von Gütern
  21. Maschinen der chemischen Verfahrenstechnik
  22. An Gasleitungen
  23. Erdbaumaschinen
  24. Sauerstoffanlagen
  25. Rammen
  26. Anlagen für den Umgang mit Gasen
  27. Chemischreinigungen
  28. Silos
  29. Bügeleimaschinen
  30. Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen
  31. Lederverarbeitungs- und Schuhmaschinen
  32. Flüssigkeitsstrahlern
  33. Lege-, Zuschneide- und Nähmaschinen
  34. Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen
  35. Druck- und Spritzgießmaschinen
  36. Nahrungsmittelmaschinen
  37. Gießereien
  38. Anlagen für Gase der öffentlichen Gasversorgung
  39. Schleifmaschinen 

 

 

 

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