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UVV Prüfung Hebebühne

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Lexikon

UVV Prüfung Hebebühne

Jährliche Prüfung der Arbeitsbühne / Hebebühne gemäß DGUV-Regel 100-500 und DGUV-Grundsatz 308-002.

Die UVV (Unfallverhütungsvorschrift) schreibt vor, dass im Gewerbe eingesetzte Arbeitsbühnen in jährlichen Intervallen geprüft werden sollen. Dadurch sollen Mängel an den Hebebühnen frühzeitig erkannt und ggf. durch Wartung umgehend behoben werden. Die jährliche UVV-Prüfung der Bühnen ist unerlässlich, um Sicherheitsrisiken beim Arbeiten (z. B. Versagen der Tragkonstruktion) zu minimieren und gleichzeitig hohe Reparaturkosten zu vermeiden.
Grundlage der Hebebühnen-Prüfung sind die DGUV-Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln) und der DGUV-Grundsatz 308-002 (Prüfung von Hebebühnen). Außerdem das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung.
Die UVV-Prüfung ist einmal pro Jahr sowie vor der ersten Inbetriebnahme der Hebebühne durchzuführen.

Für welche Arten von Arbeitsbühnen wird die Prüfung angewandt?

Der DGUV-Grundsatz 308-002 gilt für sämtliche Hebebühnen:

  • Hebebühnen
  • Hubarbeitsbühnen
  • Hubladebühnen
  • Kippbühnen
  • Fahrzeug-Hebebühnen

Was wird genau geprüft?

Die UVV-Prüfung besteht vor der Inbetriebnahme aus einer Vorprüfung, Bauprüfung und Abnahmeprüfung der Hebebühne. Weiterhin werden regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen durchgeführt. Die Inspektion muss per UVV-Prüfprotokoll dokumentiert werden.

Vorprüfung:

  • Ist die Anlage so gefertigt, dass die vorgesehene Nutzungsweise und –dauer ohne Gefährdung durchgeführt werden kann?
  • Überprüfung der Dokumente zur Fertigung der Hebebühne

Bauprüfung:

  • Stimmen die Maße der Bühne?
  • Wird die richtige Pneumatik, Elektrik und Hydraulik verwendet?
  • Wurden alle Schalter, Tragmittel und Sicherheitseinrichtungen ordnungsgemäß angebracht?

Abnahmeprüfung:

  • Wurde die Bühne ordnungsgemäß konstruiert, aufgestellt und befestigt?
  • Funktionieren alle Sicherheitseinrichtungen?

Jährliche Sicht- und Funktionsprüfung:

  • Befinden sich die sicherheitsrelevanten Bauteile und Einrichtungen in einwandfreiem Zustand?
  • Ist das Prüfbuch vollständig?
  • Wie ist der Zustand der verschleißanfälligen Bauteile?
  • Sind Kennzeichnungen und Beschilderungen vollständig vorhanden?
  • Ist die reibungslose Funktion der Batterie gewährleistet?

Werden bei der regelmäßigen Prüfung Mängel festgestellt, so müssen diese in einem absehbaren Zeitraum behoben werden.

Wer darf die UVV-Prüfung der Hebebühnen durchführen?

Die Prüfung darf ausschließlich durch sachkundige und sachverständige Personen abgenommen werden, welche eine entsprechende fachliche Ausbildung sowie Erfahrung im Bereich der Hebebühnen besitzen. Darüber hinaus sind Kenntnisse über die zugrundeliegenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik unerlässlich.

Sachverständige Personen sind beispielsweise

Fachingenieure der Hersteller und Betreiber

  • Sachverständige der technischen Überwachung
  • Freiberufliche Fachingenieure

Zu den sachkundigen Personen gehören

  • Betriebsingenieure
  • Betriebsmeister
  • Kundendienstmonteure

der Hersteller.

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  • 532

    Verfügbare Bühnen für
    Sie in der Vermietung

  • 3

    Verfügbare Standorte
    unserer Hebebühnen

  • 43

    Maximale Arbeitshöhe
    in Meter

  • 1000

    Maximale Tragkraft
    in Kilogramm