UVV Prüfung Hebebühne
Begriff | Definition |
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UVV Prüfung Hebebühne | Jährliche Prüfung der Arbeitsbühne / Hebebühne gemäß DGUV-Regel 100-500 und DGUV-Grundsatz 308-002. Die UVV (Unfallverhütungsvorschrift) schreibt vor, dass im Gewerbe eingesetzte Arbeitsbühnen in jährlichen Intervallen geprüft werden sollen. Dadurch sollen Mängel an den Hebebühnen frühzeitig erkannt und ggf. durch Wartung umgehend behoben werden. Die jährliche UVV-Prüfung der Bühnen ist unerlässlich, um Sicherheitsrisiken beim Arbeiten (z. B. Versagen der Tragkonstruktion) zu minimieren und gleichzeitig hohe Reparaturkosten zu vermeiden. Für welche Arten von Arbeitsbühnen wird die Prüfung angewandt?Der DGUV-Grundsatz 308-002 gilt für sämtliche Hebebühnen:
Was wird genau geprüft?Die UVV-Prüfung besteht vor der Inbetriebnahme aus einer Vorprüfung, Bauprüfung und Abnahmeprüfung der Hebebühne. Weiterhin werden regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen durchgeführt. Die Inspektion muss per UVV-Prüfprotokoll dokumentiert werden. Vorprüfung:
Bauprüfung:
Abnahmeprüfung:
Jährliche Sicht- und Funktionsprüfung:
Werden bei der regelmäßigen Prüfung Mängel festgestellt, so müssen diese in einem absehbaren Zeitraum behoben werden. Wer darf die UVV-Prüfung der Hebebühnen durchführen?Die Prüfung darf ausschließlich durch sachkundige und sachverständige Personen abgenommen werden, welche eine entsprechende fachliche Ausbildung sowie Erfahrung im Bereich der Hebebühnen besitzen. Darüber hinaus sind Kenntnisse über die zugrundeliegenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik unerlässlich. Sachverständige Personen sind beispielsweise Fachingenieure der Hersteller und Betreiber
Zu den sachkundigen Personen gehören
der Hersteller. |
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