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UVV (Unfallverhütungsvorschrift)

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Lexikon

UVV (Unfallverhütungsvorschrift)

Die Unfallverhütungsvorschrift ist eine verbindliche Gesetzgebung zur Erhaltung der Arbeitssicherheit. Dieser Gesundheitsschutz gilt für jeden Versicherten und jedes Unternehmen, welche in der gesetzlichen Unfallversicherung hinterlegt sind.

 

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Die UVV werden von den Berufsgenossenschaften erlassen und sind im Sozialgesetzbuch verankert. Heute werden neben dem klassischen Arbeitsschutz auch weitere berufsspezifische Vorschriften etabliert um die unterschiedlichen Arbeitsabläufe der Branchen voll umfassend abzudecken.
So werden die Vorschriften bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften jetzt 'Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit' genannt, bei der landwirtschaftlichen Auslegung wird von 'Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz' gesprochen.
Daher ist die UVV vorrangig durch generelle Schutzziele aufgestellt und bietet keine in die fachliche Tiefe gehenden Detailregelungen. Diese generellen Angaben lassen Spielraum für Branchen typische und betriebliche Anpassungen. Somit können die Gefährdungspotenziale an Mitarbeiter*innen und Betriebsgrößen zielführend ausgerichtet werden.

Bei Verstößen gegen diese Vorschriften können Geldbußen bis 10.000 € als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

 

 

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